Gewährleistungshinweis und GARAN-Label ab 27. September 2026: was Shopify-Händler jetzt tun müssen
Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Onlineshop in der EU einen Widerrufsbutton anbieten. Am 27. September folgt die zweite Welle: ein amtlich gestalteter Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und das GARAN-Label für Herstellergarantien über zwei Jahre. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt Farben, Schrift, QR-Code und Text bis ins Detail fest – verändert werden darf nichts davon.
Was genau ab 27. September gilt
1. Die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Ein Plakat in EU-Blau, mindestens A4 im Laden, online farbig und „in hervorgehobener Weise“. Es erinnert daran, dass Waren in der EU mindestens zwei Jahre Gewährleistung haben, dass der Verkäufer haftet und dass Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Erstattung möglich sind. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. l der Verbraucherrechte-Richtlinie in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825.
2. Die GARAN-Kennzeichnung. Bietet der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware, muss der Händler das mit dem Label anzeigen: Titel „GARAN“, Häkchen, Kalendersymbol, die Dauer in Jahren, Hersteller und Modell, ein QR-Code zum Portal „Ihr Europa“ und die Übersetzung von „Herstellergarantie in Jahren“ in alle 24 Amtssprachen. Online darf das Label „geschachtelt“ erscheinen: erst eine schmale Leiste, beim ersten Klick oder Hover das vollständige Label.
3. Seit 31. Juli 2026: Recht auf Reparatur. Für neue Kaufverträge kann der Kunde zwischen Reparatur und Ersatz wählen; nach einer Reparatur verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate (Richtlinie (EU) 2024/1799).
Und der Widerrufsbutton?
Der gilt schon. § 356a BGB verlangt eine Funktion, die mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet ist, auf jeder Seite erreichbar bleibt, einen zweiten Schritt „Widerruf bestätigen“ hat und sofort eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit versendet. Wer das noch nicht hat, ist seit fast drei Monaten angreifbar – die Wettbewerbszentrale hat angekündigt, genau hinzuschauen.
Was das für Shopify-Shops bedeutet
Shopify liefert nichts davon von Haus aus. Es gibt drei Wege:
- Selbst bauen. Theme anpassen, amtliche Grafiken in 24 Sprachen beschaffen, Beweisprotokoll für Widerrufe führen, E-Mail-Bestätigungen verschicken. Realistisch mehrere Tage Agenturarbeit – und bei jeder Theme-Änderung wieder.
- Mehrere Apps. Eine für den Widerruf, eine für die Garantie-Labels. Doppelte Kosten, zwei Auftragsverarbeitungsverträge, zwei Support-Adressen.
- Eine App für alles. Genau dafür ist die EU Compliance Suite gebaut.
Checkliste bis zum 27. September
- Widerrufsbutton auf jeder Seite, Beschriftung „Vertrag widerrufen“.
- Widerrufsbelehrung um den Hinweis auf den Button ergänzen.
- Gewährleistungshinweis auf Produktseiten oder im Warenkorb einbauen, farbig und unverändert.
- Für Produkte mit Herstellergarantie über zwei Jahre: Dauer, Hersteller und Modell erfassen, GARAN-Label anzeigen.
- Datenschutzerklärung um die Verarbeitung von Widerrufsdaten ergänzen.
Häufige Fragen
Gilt der Gewährleistungshinweis für jeden Shop?
Er gilt für Händler, die Waren an Verbraucher in der EU verkaufen. Der Hinweis muss vor dem Kauf sichtbar sein, farbig und unverändert – also auf der Produktseite oder im Warenkorb, nicht versteckt in den AGB.
Braucht jedes Produkt ein GARAN-Label?
Nein. Das Label ist nur Pflicht, wenn der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt. Bei zwei Jahren oder weniger darf es nicht gezeigt werden.
Reicht ein Link „Widerruf“ im Footer?
Nein. § 356a BGB verlangt eine Funktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“, die auf jeder Seite erreichbar ist, einen zweiten Schritt mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“ und eine sofortige Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
Was passiert, wenn der Hinweis am 27. September fehlt?
Fehlende Pflichtinformationen sind ein Wettbewerbsverstoß und damit abmahnfähig. Zusätzlich können die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten tätig werden.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er fasst den Stand vom 12. September 2026 zusammen; im Zweifel fragen Sie bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.